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Name und Inhalt des Buches 17
A. Einleitung
1. Der Name des Buches.
Das dritte Mosebuch trägt verschiedene Namen:
Inder hebräischen Bibel heißt es »Wajpqra (Wajjikra)« Wie Im Pentateuch üblich, besteht der hebräische Titel einfach aus dem ersten Wort des Buches, das im Hebräischen eben »wajjiqra« = »und er rief« lautet.'
In der griechischen Bibel, der sog. Septuaginta, die von Juden übersetzt wurde, heißt es »Leuitikon« = »Levitisches (Buch)«. Dieser Name ist offensichtlich von den Vorschriften für die Priester aus dem Stamme Levi abgeleitet, die man darin findet.
In der lateinischen Bibel, der sog. Vulgata, heißt es ebenfalls Leviticus (liber) = »Levi-fisches Buch«. Im Deutschen sprechen wir vom dritten Mosebuch (3 Mo) oder von Leviticus(Lev).2
2. Übersicht über den Inhalt
Das Buch beginnt mit einer verhältnismäßig ausführlichen Gesetzgebung über die Opfer' des soeben gestifteten Sinaibundes, die bis Kap. 7 reicht.
Dann folgt ein geschichtlicher Abschnitt, der von der Einsetzung der neuen Priesterschaft berichtet (Kap. 8-10).
Anschließend folgt ein langer Teil mit vielen Gesetzesbestimmungen, der von Kap. 11 bis 25 reicht. Er wird nur einmal kurz von einem geschichtlichen Ereignis unterbrochen, das aber seinerseits wieder in gesetzliche Regelungen mündet (Kap. 24,10-23).
In Kap. 26 wird der Höhepunkt des Buches erreicht. Es enthält die Verheißung des Segens und die Ankündigung von Strafen.
Im letzten Kapitel werden schließlich Rechtsfragen bezüglich der Gelübde geregelt.
Insgesamt sind es also weit überwiegend Gesetzesbestimmungen. Die geschichtlichen Abschnitte in Kap.8-10 und 24,10-23 sowie die mehrfachen Hinweise auf den Berg Sinai (7,38; 25,1; 26,46; 27,34) machen jedoch klar, daß der Inhalt des Buches in den Exodus einzuordnen ist. Der Bezug zur Geschichte bleibt gewahrt.
Andere jüdische Bezeichnungen sind: »Torat kohanim« (= Priestergesetz) und »Sefer torat haqqarbonot« (= Buch des Gesetzes über die Opfer). Vgl. Pillion 5.323; Moore 5.140; Noordtzij 5.7; Maarsingh 5.9; Hoff-mann 5.10.
1 Vgl. Bertholet S. IX; Schneider Sp. 996; Harrison Lev S. 13.
Vgl. Hummelauers Überschrift zu Ex 24 bis Lev 10: Novorum sacrorum institutio.
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